DE202010000513U1 - Haarersatz mit integrierter Sicherungseinrichtung - Google Patents

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Abstract

Haarersatz mit einer Montur, mit an der Montur befestigten Haaren und mit mindestens einer Sicherungseinrichtung zum Sichern des Haarersatzes an natürlichen Haaren seines Trägers, wobei die Sicherungseinrichtung in einem umlaufenden Randbereich der Montur mindestens einen sich längs des Umfangs der Montur erstreckenden randgeschlossenen Schlitz und eine an dem Schlitz zum Umfang der Montur hin benachbarte Klebefläche aufweist und einen Abschnitt eines selbstklebenden Haarbands zum Aufkleben auf durch den Schlitz gezogene und an die Klebefläche angedrückte Haare des Trägers umfasst, wobei in beiden Richtungen des Umfangs neben der Klebefläche Haare an der Montur befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (10) auf der der Klebefläche (8) gegenüber liegenden Seite des Schlitzes (6) dauerhaft an der Montur befestigt ist.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft einen Haarersatz mit einer Montur, mit an der Montur befestigten Haaren und mit mindestens einer Sicherungseinrichtung zum Sichern des Haarersatzes an natürlichen Haaren seines Trägers, wobei der Haarersatz die Merkmale des Oberbegriffs des unabhängigen Patentanspruchs 1 aufweist.
  • Unter einem Haarersatz ist hier insbesondere ein flächiger Haarersatz zu verstehen, wie er auch als Toupet bezeichnet wird.
  • STAND DER TECHNIK
  • Aus der EP 0 997 079 A1 ist ein Haarersatz mit einer Montur, mit einer Montur befestigten Haaren und mit mindestens einer Sicherungseinrichtung zum Sichern des Haarersatzes an natürlichen Haaren seines Trägers bekannt. Hier besteht die Sicherungseinrichtung aus zweiteiligen Sicherungselementen. Der jeweils eine Teil der Sicherungselemente ist beidseitig klebend und mit seiner Außenseite von unten an den Rand der Montur angeklebt. Der andere Teil, der mit dem einen Teil gelenkig verbunden ist, weist mehrere Schlitze zum Hindurchziehen von natürlichen Haaren des Trägers des Haarersatzes auf, die unter der Montur zwischen den beiden Teilen des Sicherungselements eingeklebt werden, um den Haarersatz festzulegen. Der viellagige Aufbau dieses bekannten Haarersatzes im Bereich seiner Sicherungselemente erweist sich als nachteilig weil stark auftragend.
  • Ein Haarersatz mit den Merkmalen des Oberbegriffs des unabhängigen Schutzanspruchs 1 ist aus der WO 2008/000363 A1 bekannt. Hier ist die Sicherungseinrichtung in den Randbereich der Montur eingearbeitet, was einen flachen Aufbau und eine insgesamt unauffällige Anbringung des Haarersatzes ermöglicht. Für das Festlegen des Haarersatzes sind mehrere Abschnitte aus Haarband, die hier separate Teile sind, auf jeweils eine von mehreren Klebeflächen in richtiger Zuordnung aufzukleben.
  • AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Haarersatz mit den Merkmalen des Oberbegriffs des unabhängigen Schutzanspruchs 1 aufzuzeigen, der die Vorteile des aus der WO 2008/000363 A1 bekannten Haarersatzes beibehält und darüber hinaus noch einfacher an den natürlichen Haaren seines Trägers festzulegen ist.
  • LÖSUNG
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch einen Haarersatz mit den Merkmalen des unabhängigen Schutzanspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen des neuen Haarersatzes sind in den abhängigen Schutzansprüchen 2 bis 10 definiert.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Bei dem neuen Haarersatz ist das Haarband, das zum Aufkleben auf die durch den Schlitz gezogenen und an die Klebefläche angedrückten Haare des Trägers vorgesehen ist, auf der der Klebefläche gegenüberliegenden Seite des Schlitzes in dem Randbereich der Montur dauerhaft an der Montur befestigt. Damit ist die Zuordnung des Haarbands zu der Klebefläche eindeutig. Ein Verwechseln verschiedener Abschnitte aus Haarband, die Klebeflächen in verschiedenen Positionen in dem Randbereich der Montur zugeordnet sind, ist damit ausgeschlossen. Zudem ist der Abschnitt aus dem Haarband automatisch richtig gegenüber der Klebefläche positioniert, so dass die Befestigung des neuen Haarersatzes durch eine einzige Person, d. h. ohne Zuhilfenahme einer Hilfsperson problemlos möglich ist.
  • Konkret kann bei dem neuen Haarersatz eine mit den Haaren besetzte Netzmontur vorgesehen sein, die in beiden Richtungen des Umfangs der Montur neben der Klebefläche von dem Umfang der Montur her eingeschnitten ist, wobei das selbstklebende Haarband aus dem Abschnitt der Netzmontur zwischen den beiden Einschnitten ausgebildet ist. Damit können alle Haare des neuen Haarersatzes durch eine einzige mit Haaren besetzte Netzmontur bereitgestellt werden, und zwar einschließlich der Haare jedes Abschnitts aus Haarband. Dies bedeutet auch, dass oberhalb der Klebeflächen kein Bereich der Netzmontur entfernt und möglicherweise verworfen wird. Vielmehr wird gerade aus diesem oberhalb der Klebeflächen angeordneten Bereichen der Netzkontur jeweils ein Abschnitt aus dem Haarband zum Aufkleben auf diese Klebefläche ausgebildet.
  • Die Netzmontur kann in dem umlaufenden Randbereich der Montur verstärkt sein. Dies kann dadurch bewirkt sein, dass unter die Netzmontur in dem umlaufenden Randbereich der Montur ein Flachmaterial geklebt ist, wobei die Verklebung die Abschnitte der Netzmontur zwischen ihren Einschnitten neben den Klebeflächen auslässt. Vielmehr werden unterhalb dieser Abschnitte die Klebeflächen des Haarersatzes ausgebildet. Die angrenzenden Schlitze im Rand der Montur können dabei auch erst nach dem Ankleben des Flachmaterials in dem Rand der Netzmontur eingebracht werden.
  • Wie bereits angesprochen wurde sind bei dem neuen Haarersatz längs des Umfangs der Montur in aller Regel mehrere Schlitze, Klebeflächen und zugehörige Abschnitte von Haarband angeordnet. Dabei sind diese Schlitze, Klebeflächen und Abschnitte von Haarband vorzugsweise gleichmäßig über den Umfang der Montur verteilt. Bevorzugt ist es weiterhin, wenn die Summe der Länge der Schlitze längs des Umfangs mindestens so groß ist wie der halbe Umfang der Montur. Beispielsweise können sich die Schlitze über etwa zwei Drittel des Umfangs der Montur erstrecken, so dass der neue Haarersatz über möglichst viele und breit verteilte Haare seines Trägers festgelegt wird.
  • Die Klebefläche des neuen Haarersatzes ist vorzugsweise ebenso selbstklebend wie das selbstklebende Haarband und ist weiter vorzugsweise ebenso wie das selbstklebende Haarband zunächst mit einer abziehbaren Schutzfolie abgedeckt. Bei der Verwendung des neuen Haarersatzes wird typischerweise zunächst die Schutzfolie über der Klebefläche abgezogen, um die durch den angrenzenden Schlitz gezogenen Haare des Trägers des Haarersatzes an die Klebefläche anzukleben, bevor dann auch die Schutzschicht von dem Abschnitt aus Haarband abgezogen wird, um das Haarband auf die an die Klebefläche angeklebten Haare aufzukleben.
  • Ein hochwertiger Haarersatz ist für eine lange Verwendung, d. h. ein vielmaliges Festlegen an den Haaren seines Trägers geeignet. Deshalb ist es bevorzugt, wenn die Klebstoffschichten der Klebefläche und des selbstklebenden Haarbands erneuerbar sind. Sie können dazu aus einem beidseitig klebenden Klebstoffflachband ausgebildet sein, das mit Hilfe von Alkohol oder anderen organischen Lösungsmitteln entfernt und anschließend durch ein neues Klebstoffflachband ersetzt werden kann.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Schutzansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ oder kumulativ zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend von erfindungsgemäßen Ausführungsformen erzielt werden müssen. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche ist ebenfalls abweichend von den gewählten Rückbeziehungen der Schutzansprüche möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche kombiniert werden. Ebenso können in den Schutzansprüchen aufgeführte Merkmale für weitere Ausführungsformen der Erfindung entfallen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert und beschrieben.
  • 1 skizziert einen neuen Haarersatz in einer Ansicht von unten.
  • 2 skizziert eine Draufsicht auf eine Klebefläche und einen angrenzenden Abschnitt eines Haarbands bei dem neuen Haarersatz; und
  • 3 ist eine 3 entsprechende Schnittansicht.
  • FIGURENBESCHREIBUNG
  • Der in 1 von unten schematisch dargestellte Haarersatz 1 basiert auf einer mit Haaren 2 besetzten Netzkontur 3. Die Netzmontur 3 ist in einem Randbereich 4 mit einem von unten an die Netzmontur 3 angeklebten Flachmaterial 5 verstärkt, in dem Schlitze 6 vorgesehen sind, welche sich jeweils längs eines Umfangs 7 erstrecken. Angrenzend an die Schlitze 6 und zu dem Umfang 7 hin sind auf der hier nicht direkt sichtbaren Oberseite des Haarersatzes Klebeflächen 8 ausgebildet. Dies geht genauer aus den weiteren Figuren hervor.
  • Die 2 und 3 skizzieren eine der Klebeflächen 8. Diese ist auf dem Flachmaterial 5 längs eines der Schlitze 6 durch ein Klebestoffflachband 9 ausgebildet. Beidseitig der Klebefläche 8 ist die Netzmontur 3 eingeschnitten, wodurch ein Abschnitt 10 aus Haarband gebildet ist, der aber parallel zu dem Schlitz 6 noch mit dem Rest der Netzmontur 3 zusammenhängt. An seiner Unterseite ist der Abschnitt 10 ebenfalls mit einem Klebstoffflachband 9 versehen. Beide Klebstoffflachbänder 9 sind zunächst (nicht dargestellt) mit Abdeckfolien abgedeckt. Sobald diese Abdeckfolien abgezogen sind, ist sowohl der Abschnitt 10 als auch die Klebefläche 8 selbstklebend. Zur Befestigung des Haarersatzes 1 werden natürliche Haare des Trägers des Haarersatzes 1 durch den Schlitz 6 gezogen und zunächst nach Entfernen der entsprechenden Schutzfolie an die Klebefläche 8 angeklebt. Dann wird der Abschnitt 10 auf die an die Klebefläche 8 angeklebten Haare nach Entfernen seiner Schutzschicht aufgeklebt.
  • 1
    Haarersatz
    2
    Haar
    3
    Netzmontur
    4
    Randbereich
    5
    Flachmaterial
    6
    Schlitz
    7
    Umfang
    8
    Klebefläche
    9
    Klebstoffflachband
    10
    Abschnitt
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0997079 A1 [0003]
    • - WO 2008/000363 A1 [0004, 0005]

Claims (10)

  1. Haarersatz mit einer Montur, mit an der Montur befestigten Haaren und mit mindestens einer Sicherungseinrichtung zum Sichern des Haarersatzes an natürlichen Haaren seines Trägers, wobei die Sicherungseinrichtung in einem umlaufenden Randbereich der Montur mindestens einen sich längs des Umfangs der Montur erstreckenden randgeschlossenen Schlitz und eine an dem Schlitz zum Umfang der Montur hin benachbarte Klebefläche aufweist und einen Abschnitt eines selbstklebenden Haarbands zum Aufkleben auf durch den Schlitz gezogene und an die Klebefläche angedrückte Haare des Trägers umfasst, wobei in beiden Richtungen des Umfangs neben der Klebefläche Haare an der Montur befestigt sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt (10) auf der der Klebefläche (8) gegenüber liegenden Seite des Schlitzes (6) dauerhaft an der Montur befestigt ist.
  2. Haarersatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine mit den Haaren (2) besetzte Netzmontur (3) vorgesehen ist, die in beiden Richtungen des Umfangs (7) der Montur neben der Klebefläche (8) von dem Umfang (7) her eingeschnitten ist, wobei der Abschnitt von der Netzmontur (3) zwischen den beiden Einschnitten ausgebildet ist.
  3. Haarersatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzmontur (3) in dem umlaufenden Randbereich (4) der Montur verstärkt ist.
  4. Haarersatz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Netzmontur (3) in dem umlaufenden Randbereich (4) der Montur durch ein Flachmaterial (5) verstärkt ist, an dem die Klebefläche (8) ausgebildet ist.
  5. Haarersatz nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass längs des Umfangs (7) der Montur eine Mehrzahl von Schlitzen (6), Klebeflächen (8) und Abschnitten (10) angeordnet ist.
  6. Haarersatz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (6), Klebeflächen (8) und Abschnitte (10) gleichmäßig über den Umfang (7) der Montur verteilt sind.
  7. Haarersatz nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Summe der Länge der Schlitze (6) längs des Umfangs (7) mindestens so groß ist wie der halbe Umfang (7) der Montur.
  8. Haarersatz nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebefläche (8) und der Abschnitt (10) mit abziehbaren Schutzfolien abgedeckt sind.
  9. Haarersatz nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Klebstoffschicht der Klebefläche (8) und/oder eine Klebstoffschicht des Abschnitts (10) erneuerbar ist/sind.
  10. Haarersatz nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klebstoffschicht ein beidseitig klebendes Klebstoffflachband (9) ist.
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