DE4040942A1 - Verfahren zur befestigung eines haarersatzteiles und befestigungselement fuer ein haarersatzteil - Google Patents
Verfahren zur befestigung eines haarersatzteiles und befestigungselement fuer ein haarersatzteilInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren eines
Haarersatzteiles, insbesondere betrifft die Erfindung ein
Verfahren zur Befestigung einer Mehrzahl von Befestigungselementen
für ein Haarersatzteil an dem Umfang des Grundkörpers
des Haarersatzteiles und zur Verbindung von Bündeln
einer Mehrzahl natürlicher Haare, die auf dem Kopf des
Trägers des Haarersatzteiles gewachsen sind mit den Befestigungselementen
des Haarersatzteiles mit dem Ziel, das Haarersatzteil
auf dem Kopf des Trägers und deshalb mit einem Befestigungselement
des Haarersatzteiles zu befestigen.
Ferner betrifft die Erfindung ein Befestigungselement
für ein Haarersatzteil.
Herkömmlicherweise hat man Haarersatzteile als ein Beispiel
verschiedener möglicher Maßnahmen verwendet, um auf künstliche
Weise Haare zu ergänzen. Hierbei werden die Haarersatzteile
mit einem Klebstoff oder mittels Metallbeschlag oder
dergleichen befestigt. In der geprüften japanischen Gebrauchsmusteranmeldung
SHO. 56-23 295 sowie im US-Patent
38 71 389 usw. wurde ein Haarersatzteil vorgeschlagen, bei
dem künstliche Haare auf jeder Seite jedes vieleckigen Loches
eines Netzes befestigt wurden und sich zum Mittelpunkt des
vieleckigen Loches erstreckten. Weiterhin wurde in der bisher
ungeprüften veröffentlichten japanischen Patentanmeldung
SHO. 62-136268 der Anmelderin zur künstlichen Haarergänzung
ein sechseckiges Verschlingungsverfahren vorgeschlagen.
Ein Verfahren zur Verfestigung eines Haarersatzteiles mit
Hilfe eines Klebemittels oder dergleichen, wie es nach dem
Stand der Technik bekannt geworden ist, bringt den Nachteil
des Gefühles eines schlechten Sitzes mit sich, da es eine
Atmung der Kopfhaut verhindert und außerdem eng anliegend ist.
Andererseits bringt ein Verfahren zur Befestigung eines
Haarersatzteiles mittels eines Metallbeschlages oder dergleichen,
wie es aus dem Stand der Technik ebenfalls bekannt
wurde, den Nachteil mit sich, daß es belastet.
Haarwaschmittel, Schwimmen oder eine andere Sportausübung
kann das Haarersatzteil verschieben. Das heißt aber, daß es
ungeeignet ist, um in diesen Situationen getragen zu werden.
Ein Träger des Haarersatzteiles kann dieses nicht ohne
Sicherheitsmaßnahme befestigen. Außerdem weist das Haarersatzteil
noch einen weiteren Nachteil auf. Der Träger des Haarersatzteiles,
der ein Jucken seiner Kopfhaut feststellt, kann
sich nicht ohne weiteres mit dem Finger kratzen. Das Verfahren,
bei dem künstliche Haare durch Verschlingen ergänzt
werden, weist ein bisher noch ungelöstes Problem auf, das
darin zu sehen ist, daß die Tätigkeit, um das Haarersatzteil
zu befestigen, sehr mühevoll ist. Ein Träger des Haarersatzteiles
kann nicht einfach und schnell das Haarersatzteil
befestigen, da der Träger eine Mehrzahl seiner eigenen
natürlichen Haare bündeln und dann diese gebündelten natürlichen
Haare mit einer Mehrzahl von Fäden verschlingen muß,
um eine Unterstützung des Haarersatzteiles (d. h. eine Stützstruktur
für das Haarersatzteil) zu schaffen.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht nun
darin, ein Verfahren für die Befestigung eines Haarersatzteiles
und ferner ein Befestigungselement für ein Haarersatzteil
anzugeben, die nicht die vorstehend genannten Nachteile
aufweisen. Vielmehr sollen sie ermöglichen, daß das
Haarersatzteil leicht und schnell befestigt werden kann,
daß die natürlichen Haare des Trägers des Haarersatzteiles
nicht beschädigt werden, daß man keine besondere Befähigung
benötigt, um das Haarersatzteil zu befestigen und wieder
abzunehmen und daß ein Paßsitz des Haarersatzteiles gewährleistet
ist und im übrigen in seiner Wirtschaftlichkeit
überlegen ist.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß das Verfahren
zur Befestigung eines Haarersatzteiles folgende Verfahrensschritte
umfaßt:
längs des Umfanges des Grundkörpers eines Haarersatzteiles wird eine Verankerungsvorrichtung angeordnet und ferner wird ein Befestigungselement für das Haarersatzteil vorgesehen, welches einen Kern und eine auf dem Kern gleitfähig angepaßte Abdeckhülse umfaßt, wobei der Kern eine erste Eingriffsvorrichtung, die mit der Verankerungsvorrichtung in Eingriff gelangt und eine zweite Eingriffsvorrichtung aufweist, die mit Bündeln einer Mehrzahl von natürlichen Haaren in Eingriff gelangt, die auf dem Kopf des Trägers des Haarersatzteiles gewachsen sind,
die Verankerungsvorrichtung wird mit der ersten Eingriffsvorrichtung in Eingriff gebracht und anschließend
die Abdeckhülse wird so bewegt, daß die Bündel aus natürlichen Haaren mit der zweiten Eingriffsvorrichtung in Eingriff gelangen, um die natürlichen Haare, die mit dem Kern in Eingriff stehen, abzudecken und dessen Verbindung mit den natürlichen Haaren zu erhalten.
längs des Umfanges des Grundkörpers eines Haarersatzteiles wird eine Verankerungsvorrichtung angeordnet und ferner wird ein Befestigungselement für das Haarersatzteil vorgesehen, welches einen Kern und eine auf dem Kern gleitfähig angepaßte Abdeckhülse umfaßt, wobei der Kern eine erste Eingriffsvorrichtung, die mit der Verankerungsvorrichtung in Eingriff gelangt und eine zweite Eingriffsvorrichtung aufweist, die mit Bündeln einer Mehrzahl von natürlichen Haaren in Eingriff gelangt, die auf dem Kopf des Trägers des Haarersatzteiles gewachsen sind,
die Verankerungsvorrichtung wird mit der ersten Eingriffsvorrichtung in Eingriff gebracht und anschließend
die Abdeckhülse wird so bewegt, daß die Bündel aus natürlichen Haaren mit der zweiten Eingriffsvorrichtung in Eingriff gelangen, um die natürlichen Haare, die mit dem Kern in Eingriff stehen, abzudecken und dessen Verbindung mit den natürlichen Haaren zu erhalten.
Ferner ist Gegenstand der Anmeldung ein Befestigungselement
für ein Haarersatzteil, das gekennzeichnet ist durch
einen Kern aus einem Kunststoffmaterial und ferner durch
eine Abdeckhülse, die den Kern angepaßt umgibt und längs
des Kernes bewegbar ist, wobei der Kern eine erste Eingriffsvorrichtung
aufweist, die mit dem Umfang des Grundkörpers
des Haarersatzteiles in Eingriff gelangt, wobei ferner am
Umfang des stirnseitigen Endes des Kerns eine zweite Eingriffsvorrichtung
vorgesehen ist, die dazu dient, mit Bündeln
einer Mehrzahl von natürlichen, auf dem Kopf des Trägers
des Haarersatzteiles gewachsener Haare in Eingriff zu gelangen,
wenn die Abdeckhülse in Richtung zu der zweiten Eingriffsvorrichtung
hin so bewegt wird, daß die Bündel natürlicher
Haare mit der zweiten Eingriffsvorrichtung in Eingriff gelangen
und in Eingriff gehalten werden.
Vorzugsweise umfaßt das Haarbefestigungselement einen dünnen
Kern aus Kunststoffmaterial.
Sowohl das erfindungsgemäße Verfahren zur Befestigung eines
Haarersatzteiles als auch das Befestigungselement zur
Befestigung des Haarersatzteiles tragen dazu bei, daß das
Haarersatzteil leicht und schnell auf dem Kopf eines Trägers
befestigt werden kann, ohne daß die natürlichen Haare des
Trägers beschädigt werden.
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung.
Hierin zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht des Kerns eines
Befestigungselementes für ein Haarteil gemäß
der Erfindung,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Kern nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Vorderansicht einer Abdeckhülse des
Befestigungsanteiles für ein Haarteil,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Abdeckhülse nach Fig. 3,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch einen Teil des
Befestigungselementes für das Haarersatzteil,
Fig. 6A eine Draufsicht auf den Grundkörper des
Haarersatzteiles,
Fig. 6B eine Vergrößerung eines in Fig. 6A durch einen
Kreis gekennzeichneten Teiles des Grundkörpers
des Haarersatzteiles,
Fig. 7A eine Draufsicht auf den Grundkörper
des Haarersatzteiles nach Fig. 6A, das
auf dem Kopf des Trägers befestigt ist,
Fig. 7B eine Detailansicht eines Teiles des
in Fig. 7A gestrichelt eingezeichneten
Bereiches und
Fig. 8 bis 10 Vorderansichten des Befestigungselementes,
aus denen die einzelnen Verfahrensschritte
für die Befestigung eines
Haarteiles nach der Erfindung erkennbar
sind.
In den Fig. 1 bis 5 ist ein erfindungsgemäßes Befestigungselement
für ein Haarersatzteil gezeigt, wie es bei dem
Verfahren zur Befestigung eines Haarersatzteiles Verwendung
findet. Das Befestigungselement 1 umfaßt einen flachen und
im wesentlichen rechteckigen Kern 2 aus einem Kunststoffmaterial,
z. B. Nylon oder Polyacetal und eine Abdeckhülse 3,
die den Kern passend umgibt und längs der Oberfläche des
Kernes 2 bewegbar ist. Die Abdeckhülse 3 besteht ebenfalls
aus einem Kunststoffmaterial. Insbesondere können sowohl
der Kern 2 als auch die Abdeckhülse 3 vorzugsweise aus einem
Kunststoffmaterial mit der gleichen Farbe, z. B. schwarz, braun
oder goldfarben hergestellt werden.
Die Fig. 1 und 2 zeigen den Kern 2. Der Kern 2 hat eine
Länge von ungefähr 15 mm, eine Breite von ungefähr 6 mm
und eine Dicke von ungefähr 1 mm. Im mittleren Teil des
Kernes 2 ist eine annähernd U-förmige erste Eingriffsrille
5 vorgesehen, die die gesamte Dicke des Kernes 2 durchdringt
und einen Teil einer ersten Einklinkvorrichtung bildet.
An jedem Seitenrand des stirnseitigen Bereiches des Kernes
2 befindet sich eine im wesentlichen L-förmige zweite Eingriffsrille
7, die sich zur Achse des Kerns 2 hin und zum stirnseitigen
Rand des Kernes 2 hin erstreckt. Damit weist die
zweite Eingriffsrille 7 einen sich in axialer Richtung erstreckenden
vorderen Abschnitt 7A auf. Die zweite Eingriffsrille
7 bildet eine zweite Einklinkvorrichtung, mit der Bündel
aus mehreren natürlichen Haaren 31, die auf dem Kopf 22
eines Trägers des Haarersatzteiles wachsen, erfaßt werden.
Die zweite Eingriffsrille 7 kann alternativ auch ohne den
axialen Teil 7A ausgebildet sein und an Stelle der L-Form
eine schräge Anordnung aufweisen.
Auf jeder Seite des stirnseitigen Randes des Kerns 2 ist
eine Rast 9 vorgesehen, die sich nach außen, quer zur Achse
des Kerns 2 hin, erstreckt und eine in axialer Richtung erfolgende
Bewegung der Abdeckhülse 3 begrenzt. In einem
axial verlaufenden zentralen Flächenbereich des hinteren
Abschnittes des Kernes 2 ist eine Führungsrille 11 in Form
eines gleichschenkeligen Dreieckes geschaffen, das zum
stirnseitigen Rand des Kernes 2 spitz zuläuft. Der Scheitel
des gleichschenkeligen Dreieckes der Führungsrille 11 ragt
in eine Zunge 13 hinein, die durch die U-förmige erste
Eingriffsrille 5 gebildet ist. Wie in Fig. 2 gezeigt ist,
weist das stirnseitige Ende der Zunge 13 eine schräge
Oberfläche 13A auf. Die Breite der ersten Eingriffsrille 5
beträgt ca. 0,5 mm, die Breite des schmalsten Teiles der
zweiten Eingriffsrille beträgt ebenfalls ca. 0,5 mm.
In den Fig. 3 und 4 ist die ringförmige Abdeckhülse 3 gezeigt.
Sie weist eine in Axialrichtung verlaufende rechteckige,
durchgehende Bohrung 15 auf, die auf den Kern 2 paßt.
Die Abdeckhülse 3 ist dem Kern 2 so angepaßt, daß ihr vorderer,
nämlich ihr unterer Rand zuerst mit dem hinteren Rand des
Kernes 2 zusammenkommt. In der Mitte des hinteren, das
heißt des oberen Randes der vorderen Seite 3A der Abdeckhülse 3
befindet sich ein nach oben ragender Reiter 17, der von der
unteren Wand der Führungsrille 11 im Kern 2 geführt wird.
Wie man am besten aus Fig. 5 erkennt, ragt der Reiter 17 vom
hinteren Rand der vorderen Seite 3A der Abdeckhülse 3 in
die durchgehende Bohrung 15 und drückt die Zunge 13 des
Kerns 2 zum hinteren bzw. oberen Rand der rückwärtigen
Seite 3B der Abdeckhülse 3. Am hinteren bzw. oberen Rand
der hinteren Seite 3B der Abdeckhülse 3 ist ein den Abmessungen
des Reiters 17 entsprechendes Rastglied 19 vorgesehen,
das nach oben ragt und normalerweise die Zunge 13
in einem normalen Bewegungsbereich hält. Der Kern 2 und die
Abdeckhülse 3 haben vorzugsweise einen Querschnitt mit einem
bogenförmigen Umriß ohne in ihrem Rand vorgesehenen Ecken.
Fig. 6A zeigt einen Grundkörper 21 des Haarersatzteiles.
Fig. 7A zeigt die Lage des Haarersatzteiles 21, das auf dem
haarlosen Teil 23 des Kopfes 22 des Trägers des Haarersatzteiles
befestigt ist. Der Grundkörper 21 des Haarersatzteiles
umfaßt ein Netz 25 mit sechseckigen Öffnungen, einen Rand
27, der auf den Außenrand des Netzes 25 genäht ist und
eine kontinuierliche Verankerungsvorrichtung 29 oder eine
Mehrzahl einzelner Verankerungsglieder 29, die auf der Unterseite
des Randes 27 vorgesehen sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist ein Netz 25 mit sechseckigen Öffnungen
verwendet. Alternativ können aber auch Netze mit quadratischen
Löchern oder mit Öffnungen in herkömmlicher Form verwendet
werden. Das im Netz vorliegende Loch muß lediglich eine solche
Form aufweisen, die dazu geeignet ist, künstliche Haare
oder natürliche Haare 33, beispielsweise chinesische Haare,
damit zu verbinden und zu befestigen.
Jedes der Verankerungsglieder 29, die am Rand 27 vorgesehen
sind, besteht aus Polyesterfäden oder dergleichen mit einem
Durchmesser von 0,5 mm. Dabei kann der Durchmesser jedes
Fadens zwischen 0,3 und 0,8 mm liegen.
Die Fig. 8 bis 10 zeigen die Stufen eines Verfahrens, mit
dem man ein Haarersatzteil mit Hilfe des Befestigungselementes
1 befestigen kann.
Wie in Fig. 8 zu erkennen ist, gelangen zuerst die Ankerglieder
29 des Grundkörpers 21 des Haarersatzteiles mit der
ersten Eingriffsrille 5 und der Zunge 13 im Kern 2 in Eingriff.
Wie in Fig. 5 gestrichelt eingezeichnet ist, wird die Zunge
13 des Kerns 2 zuerst so abgebogen, daß sich ihr vorderer
Rand hinter die Rast 19 bewegt. Dann werden die Ankerglieder
29 durch einen engen Spalt zwischen dem oberen Rand der
Rast 19 und der schrägen Oberfläche 13A der Zunge 13 hindurchbewegt.
Dann kehrt die Zunge 13 aufgrund ihrer eigenen
Elastizität in eine Lage innerhalb der Rast 19 zurück und
bewirkt, daß die Ankerglieder 29 in die erste Eingriffsrille 5
des Kerns 2 gelangen. Auf diese Weise ist das Befestigungselement
1 für das Haarersatzstück vollständig mit dem
Rand 27 des Grundkörpers 21 des Haarersatzteiles verbunden.
Währenddessen wid die Abdeckhülse 3 zu einer zweiten Eingriffsrille
7 am Seitenrand des Kerns 2 bewegt. Wie in Fig. 5
erkennbar ist, stößt der vordere Rand der Zunge 13 an den
oberen Rand der hinteren Seite 3B der Abdeckhülse 3, um die
Bewegung der Abdeckhülse nach hinten zu blockieren.
Da die Zunge 13 die Bewegung der Abdeckhülse 3 nach hinten
blockiert, werden der Kern 2 und dadurch die Zunge 13
so gebogen, daß die Zunge 13 in die Öffnung 15 der Abdeckhülse
3 hineingleitet, wie in Fig. 9 gezeigt ist. Die Abdeckhülse
3 wird zu einer ersten Eingriffsrille 5 des Kerns 2
bewegt. Bündel von mehreren natürlichen Haaren 31, die auf
dem Kopf 22 des Trägers des Haarersatzteiles gewachsen sind,
werden mit den offenen zweiten Eingriffsrillen 7 verbunden.
Die zweiten Eingriffsrillen 7 können ein und dasselbe zu in
Schlingen gelegte Bündel natürlicher Haare aufnehmen und festhalten.
Alternativ kann man aber auch in die zweiten Eingriffsrillen
7 auch verschiedene Bündel natürlicher Haare 31 einlegen
und dort befestigen. Die Bündel natürlicher Haare 31
kommen mit den vorderen Abschnitten 7A der zweiten Eingriffsrillen
7 in Eingriff.
Wie in Fig. 10 gezeigt ist, wird die Abdeckhülse zu den
zweiten Eingriffsrillen 7, die sich am Seitenrand des Kerns 2
befinden, hinbewegt, so daß die Abdeckhülse und der Kern 2
die Bündel natürlicher Haare 31 zwischen sich festhalten.
Sobald die Abdeckhülse 3 vollständig zu den zweiten Eingriffsrillen
des Kerns 2 hinbewegt wurde, wird der Teil des
Reiters 17, der in die Öffnung 15 ragt, die Zunge 13 an die
Rückseite 3B der Abdeckhülse drücken. Sobald der vordere
Rand der Abdeckhülse 3 an die Rastglieder 9 am vorderen
Rand des Kerns 2 gelangt, stößt auch der vordere Rand der
Zunge 13 an den hinteren Rand der rückwärtigen Seite 3B
der Abdeckhülse 3. Dadurch wird die axiale Bewegung der
Abdeckhülse 3 gestoppt. Siehe hierzu Fig. 5.
Durch Befestigung einer Mehrzahl, das heißt zum Beispiel, von
6 bis 10 Haarbefestigungselementen des Haarersatzteiles an
dem Umfang des Grundkörpers 21 des Haarersatzteiles, befestigt
man ein Haarersatzteil an dem haarlosen Bereich 23 des
Kopfes 22 des Trägers des Haarersatzteiles.
Vorstehend wurde ein Ausführungsbeispiel beschrieben, bei
dem die U-förmige erste Eingriffsrille 5 und die Zunge 13
gemeinsam die erste Eingriffsvorrichtung bilden. Die Erfindung
ist jedoch nicht auf diesen Fall beschränkt. Sie ist vielmehr
auch auf einen Fall anwendbar, bei dem die vordere oder
hintere Oberfläche des Kerns 2 eine elastische Zunge aufweisen,
die mit den Ankergliedern 29 in Eingriff gelangen. In diesem
Falle weist ein Teil der Abdeckhülse 3, der der Zunge gegenüberliegt,
einen Schlitz oder eine Öffnung auf, durch den
eine Gleitbewegung der Abdeckhülse 3 gewährleistet wird.
Claims (7)
1. Verfahren zur Befestigung eines Haarersatzteiles,
umfassend die Verfahrensschritte:
- - längs des Umfanges des Grundkörpers eines Haarersatzteiles wird eine Verankerungsvorrichtung angeordnet und ferner wird ein Befestigungselement für das Haarersatzteil vorgesehen, welches einen Kern und eine dem Kern gleitfähig angepaßte Abdeckhülse umfaßt, wobei der Kern eine erste Eingriffsvorrichtung, die mit der Verankerungsvorrichtung in Eingriff gelangt und eine zweite Eingriffsvorrichtung aufweist, die mit Bündeln einer Mehrzahl von natürlichen Haaren in Eingriff gelangt, die auf dem Kopf eines Trägers des Haarersatzteiles gewachsen sind,
- - die Verankerungsvorrichtung wird mit der ersten Eingriffsvorrichtung in Eingriff gebracht und anschließend
- - die Abdeckhülse wird so bewegt, daß die Bündel aus natürlichen Haaren mit der zweiten Eingriffsvorrichtung in Eingriff gelangen, um die natürlichen Haare, die mit dem Kern in Eingriff stehen, abzudecken und dessen Verbindung mit den natürlichen Haaren zu erhalten.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerungsvorrichtung in
Form eines kontinuierlichen Ringes ausgebildet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerungsvorrichtung
eine Mehrzahl einzelner Verankerungsglieder umfaßt, die
längs des Umfanges des Grundkörpers des Haarersatzteiles
verteilt angeordnet werden.
4. Befestigungselement für ein Haarersatzteil, gekennzeichnet
durch einen Kern (2) aus einem
Kunststoffmaterial und ferner durch eine Abdeckhülse (3),
die den Kern angepaßt umgibt und längs des Kernes bewegbar
ist, wobei der Kern eine erste Eingriffsvorrichtung (5)
aufweist, die mit dem Umfang des Grundkörpers (21) des
Haarersatzteiles in Eingriff gelangt, wobei ferner am
Umfang des stirnseitigen Endes des Kerns eine zweite
Eingriffsvorrichtung (7, 7a) vorgesehen ist, die dazu
dient, mit Bündeln (31) einer Mehrzahl von natürlichen,
auf dem Kopf des Trägers des Haarersatzteiles gewachsener
Haare in Eingriff zu gelangen, wenn die Abdeckhülse (3)
in Richtung zu der zweiten Eingriffsvorrichtung (7, 7A)
hin so bewegt wird, daß die Bündel natürlicher Haare
mit der zweiten Eingriffsvorrichtung (7, 7A) in Eingriff
gelangen und in Eingriff gehalten werden.
5. Befestigungselemente nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kern (2) als eine
flache Platte ausgebildet ist.
6. Befestigungselement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Eingriffsvorrichtung
eine U-förmige Rille umfaßt, die in den Kern eingebracht
ist, die Dicke des Kerns durchdringt und eine Zunge
(13) bildet.
7. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
zweite Eingriffsvorrichtung Auskehlungen (7, 7A) umfaßt,
die auf einander gegenüberliegenden Seiten des Kerns
vorgesehen sind.
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