DE4040942C2 - Befestigungselement für ein Haarersatzteil und Verfahren zu seiner Befestigung - Google Patents

Befestigungselement für ein Haarersatzteil und Verfahren zu seiner Befestigung

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    • A41G5/0026Fastening thereof by mechanical fasteners, e.g. clasps, buttons, combs

Description

Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement zum Befestigen eines Haarersatzteils am Kopf des Trägers mit zwei Eingriffsgliedern, von denen das eine derart ausgebildet ist, daß es mit einem längs des Umfangs des Haarersatzteils verlaufenden Verankerungsglied in Eingriff bringbar ist, während das andere zur Aufnahme von Resthaarbüscheln vorgesehen ist.
Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Befestigen des Haarersatzteils am Kopf des Trägers.
Herkömmlicherweise hat man Haarersatzteile als ein Beispiel verschiedener möglicher Maßnahmen verwendet, um auf künstliche Weise Haare zu ergänzen. Hierbei werden die Haarersatzteile mit einem Klebstoff oder mittels Metallbeschlag oder dergleichen befestigt. In der geprüften japanischen Gebrauchsmusteranmeldung SHO. 56-23 295 sowie im US-Patent 38 71 389 usw. wurde ein Haarersatzteil vorgeschlagen, bei dem künstliche Haare auf jeder Seite jedes vieleckigen Loches eines Netzes befestigt wurden und sich zum Mittelpunkt des vieleckigen Loches erstreckten. Weiterhin wurde in der bisher ungeprüften veröffentlichten japanischen Patentanmeldung SHO. 62-136268 der Anmelderin zur künstlichen Haarergänzung ein sechseckiges Verschlingungsverfahren vorgeschlagen.
Ein Verfahren zur Verfestigung eines Haarersatzteiles mit Hilfe eines Klebemittels oder dergleichen, wie es nach dem Stand der Technik bekannt geworden ist, bringt den Nachteil des Gefühles eines schlechten Sitzes mit sich, da es eine Atmung der Kopfhaut verhindert und außerdem eng anliegend ist. Andererseits bringt ein Verfahren zur Befestigung eines Haarersatzteiles mittels eines Metallbeschlages oder dergleichen, wie es aus dem Stand der Technik ebenfalls bekannt wurde, den Nachteil mit sich, daß es belastet.
Haarwaschmittel, Schwimmen oder eine andere Sportausübung kann das Haarersatzteil verschieben. Das heißt aber, daß es ungeeignet ist, um in diesen Situationen getragen zu werden. Ein Träger des Haarersatzteiles kann dieses nicht ohne Sicherheitsmaßnahme befestigen. Außerdem weist das Haarersatzteil noch einen weiteren Nachteil auf. Der Träger des Haarersatzteiles, der ein Jucken seiner Kopfhaut feststellt, kann sich nicht ohne weiteres mit dem Finger kratzen. Das Verfahren, bei dem künstliche Haare durch Verschlingen ergänzt werden, weist ein bisher noch ungelöstes Problem auf, das darin zu sehen ist, daß die Tätigkeit, um das Haarersatzteil zu befestigen, sehr mühevoll ist. Ein Träger des Haarersatzteiles kann nicht einfach und schnell das Haarersatzteil befestigen, da der Träger eine Mehrzahl seiner eigenen natürlichen Haare bündeln und dann diese gebündelten natürlichen Haare mit einer Mehrzahl von Fäden verschlingen muß, um eine Unterstützung des Haarersatzteiles (d. h. eine Stützstruktur für das Haarersatzteil) zu schaffen.
Aus der US-Patentschrift 4 360 033 ist ein Befestigungselement bekannt geworden, welches einen Kern mit in den Kern eingebrachten Schlitzen und sägezahnförmigen Befestigungselementen für Haarbüschel umfaßt. Der Träger eines Haarersatzteiles ist somit dazu gezwungen, nachdem das Haarersatzteil mit dem Befestigungselement verbunden ist, zu versuchen, seine natürlichen Resthaare um das Befestigungselement herumzuwickeln, damit diese in dem sägezahnförmigen Abschnitt des Befestigungselementes halten. Dieses Vorgehen ist, wie leicht einzusehen, relativ schwierig durchzuführen. Das bekannte Befestigungselement weist darüber hinaus keine Vorrichtung auf, die dazu geeignet wäre, das Befestigungselement mit den in diesem festgeklemmten Haarbüschel abzudecken. Es ist somit nicht auszuschließen, daß man das Vorliegen eines Haarersatzbüschels auf dem Kopf des Trägers erkennen kann, was selbstverständlich zu einer großen Verunsicherung des Trägers führen dürfte.
Ferner ist aus der US-Patentschrift 3 699 978 ein Befestigungselement für ein Haarersatzteil bekannt geworden, dessen Befestigungselemente in Form eines Kammes ausgebildet sind, mit dem das Haarersatzteil in das natürlich gewachsene Haar auf dem Kopf des Trägers eingeschoben und dort festgehalten werden soll. Aus Erfahrung weiß man jedoch, wie leicht sich Kämme aus dem Haar wieder lösen, und zwar insbesondere nach der Haarwäsche. Die Verwendung des bekannten Befestigungselementes stellt daher für den Träger eine große Unsicherheit dar. Ferner fehlen auch bei diesem Befestigungselement Vorrichtungen, mit denen das zwischen künstlichem und natürlichem Haar verlaufende Befestigungselement abgedeckt werden könnte, um das Vorhandensein eines Haarersatzteiles von außen unsichtbar zu machen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht nun darin, ein Befestigungselement für ein Haarersatzteil und ein Verfahren zu seiner Handhabung anzugeben, das nicht die vorstehend genannten Nachteile aufweist. Vielmehr soll es ermöglichen, daß man das Haarersatzteil leicht und schnell befestigen kann, daß die natürlichen Haare des Trägers des Haarersatzteiles nicht beschädigt werden, daß man keine besondere Befähigung benötigt, um das Haarersatzteil zu befestigen und wieder abzunehmen, und daß ein Paßsitz des Haarersatzteiles gewährleistet ist, und daß es in bezug auf seine Wirtschaftlichkeit den bekannten Befestigungselementen überlegen ist.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß das Befestigungselement aus einem flachen Kern und einer auf den Kern verschiebbar angeordneten Abdeckhülse besteht, daß die Eingriffsglieder durch Schlitze gebildet und an dem Kern angeordnet sind und daß die Abdeckhülse in eine die Resthaarbündel aufnehmenden Schlitze verdeckenden Lage verschiebbar ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Befestigungselementes sind in den Unteransprüchen angegeben.
Das Verfahren zur Befestigung des erfindungsgemäßen Befestigungselementes an dem Haarersatzteil und den natürlichen Haaren des Trägers ist dadurch gekennzeichnet, daß zunächst die Befestigungselemente mit den einen Eingriffsgliedern an dem Verankerungsglied des Haarersatzteils festgelegt werden, daß dann bei auf dem Kopf aufliegendem Haarersatzteil einzelne Haarbüschel erfaßt und in die Schlitze der anderen Eingriffsglieder eingelegt werden und daß schließlich die Abdeckhülse über die Schlitze mit den Haarbüscheln zu deren Festlegung geschoben wird.
Sowohl das erfindungsgemäße Befestigungselement als auch das Verfahren zu dessen Befestigung tragen dazu bei, daß das Haarersatzteil leicht, schnell und sicher auf dem Kopf eines Trägers befestigt werden kann, ohne daß die natürlichen Haare des Trägers beschädigt werden und das Haarersatzteil nicht als solches auf dem Kopf des Trägers erkennbar ist.
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung. Hierin zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht des Kerns eines Befestigungselementes für ein Haarteil gemäß der Erfindung,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Kern nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Vorderansicht einer Abdeckhülse des Befestigungsanteiles für ein Haarteil,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Abdeckhülse nach Fig. 3,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch einen Teil des Befestigungselementes für das Haarersatzteil,
Fig. 6A eine Draufsicht auf den Grundkörper des Haarersatzteiles,
Fig. 6B eine Vergrößerung eines in Fig. 6A durch einen Kreis gekennzeichneten Teiles des Grundkörpers des Haarersatzteiles,
Fig. 7A eine Draufsicht auf den Grundkörper des Haarersatzteiles nach Fig. 6A, das auf dem Kopf des Trägers befestigt ist,
Fig. 7B eine Detailansicht eines Teiles des in Fig. 7A gestrichelt eingezeichneten Bereiches und
Fig. 8 bis 10 Vorderansichten des Befestigungselementes, aus denen die einzelnen Verfahrensschritte für die Befestigung eines Haarteiles nach der Erfindung erkennbar sind.
In den Fig. 1 bis 5 ist ein erfindungsgemäßes Befestigungselement für ein Haarersatzteil gezeigt, wie es bei dem Verfahren zur Befestigung eines Haarersatzteiles Verwendung findet. Das Befestigungselement 1 umfaßt einen flachen und im wesentlichen rechteckigen Kern 2 aus einem Kunststoffmaterial, z. B. Nylon oder Polyacetal und eine Abdeckhülse 3, die den Kern passend umgibt und längs der Oberfläche des Kernes 2 bewegbar ist. Die Abdeckhülse 3 besteht ebenfalls aus einem Kunststoffmaterial. Insbesondere können sowohl der Kern 2 als auch die Abdeckhülse 3 vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial mit der gleichen Farbe, z. B. schwarz, braun oder goldfarben hergestellt werden.
Die Fig. 1 und 2 zeigen den Kern 2. Der Kern 2 hat eine Länge von ungefähr 15 mm, eine Breite von ungefähr 6 mm und eine Dicke von ungefähr 1 mm. Im mittleren Teil des Kernes 2 ist ein erstes Eingriffsglied in Form eines annähernd U-förmigen Schlitzes 5 vorgesehen, der den Kern 2 vollständig durchdringt. An jedem Seitenrand des stirnseitigen Bereiches des Kernes 2 befindet sich eine im wesentlichen L-förmige Auskehlung 7, die sich zur Achse des Kerns 2 hin und mit einem vorderen Abschnitt 7A in axialer Richtung zum stirnseitigen Rand des Kernes 2 hin erstreckt. Die beiden Auskehlungen 7 bilden das zweite Eingriffsglied, mit dem Bündel aus mehreren natürlichen Haaren 31, die auf dem Kopf 22 eines Trägers des Haarersatzteiles wachsen, erfaßt werden. Das zweite Eingriffsglied 7 kann alternativ auch ohne den axialen Abschnitt 7A ausgebildet sein und an Stelle der L-Form eine schräge Anordnung aufweisen.
Auf jeder Seite des stirnseitigen Randes des Kerns 2 ist ein Rastvorsprung 9 vorgesehen, der sich nach außen, quer zur Achse des Kerns 2 hin erstreckt und eine in axialer Richtung erfolgende Bewegung der Abdeckhülse 3 begrenzt. In einem axial verlaufenden zentralen Flächenbereich des hinteren Abschnittes des Kernes 2 ist eine Führungsrille 11 in Form eines gleichschenkeligen Dreieckes ausgebildet, das zum stirnseitigen Rand des Kernes 2 spitz zuläuft. Der Scheitel des gleichschenkeligen Dreieckes der Führungsrille 11 ragt in eine Zunge 13 hinein, die durch den U-förmigen ersten Eingriffsschlitz 5 gebildet ist. Wie in Fig. 2 gezeigt ist, weist das stirnseitige Ende der Zunge 13 eine schräge Oberfläche 13A auf. Die Breite der ersten Eingriffsschlitzes 5 beträgt ca. 0,5 mm, die Breite des schmalsten Teiles des zweiten Eingriffsgliedes beträgt ebenfalls ca. 0,5 mm.
In den Fig. 3 und 4 ist die ringförmige Abdeckhülse 3 gezeigt. Sie weist eine in Axialrichtung verlaufende rechteckige, durchgehende Bohrung 15 auf, die auf den Kern 2 paßt. Die Abdeckhülse 3 ist dem Kern 2 so angepaßt, daß ihr vorderer, unterer Rand zuerst mit dem hinteren Rand des Kernes 2 zusammenkommt. In der Mitte des hinteren, das heißt des oberen Randes der vorderen Seite 3A der Abdeckhülse 3 befindet sich ein nach oben ragender Reiter 17, der von der unteren Wand der Führungsrille 11 im Kern 2 geführt wird. Wie man am besten aus Fig. 5 erkennt, ragt der Reiter 17 vom hinteren Rand der vorderen Seite 3A der Abdeckhülse 3 in die durchgehende Bohrung 15 und drückt die Zunge 13 des Kerns 2 zum hinteren bzw. oberen Rand der rückwärtigen Seite 3B der Abdeckhülse 3. Am hinteren bzw. oberen Rand der hinteren Seite 3B der Abdeckhülse 3 ist ein den Abmessungen des Reiters 17 entsprechendes Rastglied 19 vorgesehen, das nach oben ragt und normalerweise die Zunge 13 in einem normalen Bewegungsbereich hält. Der Kern 2 und die Abdeckhülse 3 haben vorzugsweise einen Querschnitt mit einem bogenförmigen Umriß ohne in ihrem Rand vorgesehenen Ecken.
Fig. 6A zeigt einen Grundkörper 21 des Haarersatzteiles. Fig. 7A zeigt die Lage des Haarersatzteiles 21, das auf dem haarlosen Teil 23 des Kopfes 22 des Trägers des Haarersatzteiles befestigt ist. Der Grundkörper 21 des Haarersatzteiles umfaßt ein Netz 25 mit sechseckigen Öffnungen, einen Rand 27, der auf den Außenrand des Netzes 25 genäht ist und eine kontinuierliche Verankerungsvorrichtung 29 oder eine Mehrzahl einzelner Verankerungsglieder 29, die auf der Unterseite des Randes 27 vorgesehen sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Netz 25 mit sechseckigen Öffnungen verwendet. Alternativ können aber auch Netze mit quadratischen Löchern oder mit Öffnungen in herkömmlicher Form verwendet werden. Das im Netz vorliegende Loch muß lediglich eine solche Form aufweisen, die dazu geeignet ist, künstliche Haare oder natürliche Haare 33, beispielsweise chinesische Haare, damit zu verbinden und zu befestigen.
Jedes der Verankerungsglieder 29, die am Rand 27 vorgesehen sind, besteht aus Polyesterfäden oder dergleichen mit einem Durchmesser von 0,5 mm. Dabei kann der Durchmesser jedes Fadens zwischen 0,3 und 0,8 mm liegen.
Die Fig. 8 bis 10 zeigen die Stufen eines Verfahrens, mit dem man ein Haarersatzteil mit Hilfe des Befestigungselementes 1 befestigen kann.
Wie in Fig. 8 zu erkennen ist, gelangen zuerst die Ankerglieder 29 des Grundkörpers 21 des Haarersatzteiles mit dem ersten Eingriffsglied 5 und der Zunge 13 im Kern 2 in Eingriff. Wie in Fig. 5 gestrichelt eingezeichnet ist, wird die Zunge 13 des Kerns 2 zuerst so abgebogen, daß sich ihr vorderer Rand hinter den Rastvorsprung 19 bewegt. Dann werden die Ankerglieder 29 durch einen engen Spalt zwischen dem oberen Rand des Rastvorsprungs 19 und der schrägen Oberfläche 13A der Zunge 13 hindurchbewegt. Dann kehrt die Zunge 13 aufgrund ihrer eigenen Elastizität in eine Lage unterhalb des Rastvorsprunges 19 zurück und bewirkt, daß die Ankerglieder 29 in das erste Eingriffsglied 5 des Kerns 2 gelangen. Auf diese Weise ist das Befestigungselement 1 für das Haarersatzstück vollständig mit dem Rand 27 des Grundkörpers 21 des Haarersatzteiles verbunden. Währenddessen wird die Abdeckhülse 3 zu dem zweiten Eingriffsglied 7 am Seitenrand des Kerns 2 bewegt. Wie in Fig. 5 erkennbar ist, stößt der vordere Rand der Zunge 13 an den oberen Rand der hinteren Seite 3B der Abdeckhülse 3, um die Bewegung der Abdeckhülse nach hinten zu blockieren.
Da die Zunge 13 die Bewegung der Abdeckhülse 3 nach hinten blockiert, werden der Kern 2 und dadurch die Zunge 13 so gebogen, daß die Zunge 13 in die Öffnung 15 der Abdeckhülse 3 hineingleitet, wie in Fig. 9 gezeigt ist. Die Abdeckhülse 3 wird zu dem ersten Eingriffsglied 5 des Kerns 2 bewegt. Bündel von mehreren natürlichen Haaren 31, die auf dem Kopf 22 des Trägers des Haarersatzteiles gewachsen sind, werden mit den offenen Auskehlungen des zweiten Eingriffsgliedes 7 verbunden. Die Eingriffsschlitze 7 können ein und dasselbe in Schlingen gelegte Bündel natürlicher Haare aufnehmen und festhalten. Alternativ kann man aber auch in die Eingriffsschlitze 7 verschiedene Bündel natürlicher Haare 31 einlegen und dort befestigen. Die Bündel natürlicher Haare 31 kommen mit den vorderen Abschnitten 7A der Eingriffsschlitze 7 in Eingriff.
Wie in Fig. 10 gezeigt ist, wird die Abdeckhülse zu den Eingriffsschlitzen 7, die sich am Seitenrand des Kerns 2 befinden, hinbewegt, so daß die Abdeckhülse und der Kern 2 die Bündel natürlicher Haare 31 zwischen sich festhalten. Sobald die Abdeckhülse 3 vollständig zu den zweiten Eingriffsglied des Kerns 2 hinbewegt wurde, wird der Teil des Reiters 17, der in die Öffnung 15 ragt, die Zunge 13 an die Rückseite 3B der Abdeckhülse 3 drücken. Sobald der vordere Rand der Abdeckhülse 3 an die Rastglieder 9 am vorderen Rand des Kerns 2 gelangt, stößt auch der vordere Rand der Zunge 13 an den hinteren Rand der rückwärtigen Seite 3B der Abdeckhülse 3. Dadurch wird die axiale Bewegung der Abdeckhülse 3 gestoppt. Siehe hierzu Fig. 5.
Durch Befestigung einer Mehrzahl, das heißt zum Beispiel, von 6 bis 10 Haarbefestigungselementen des Haarersatzteiles an dem Umfang des Grundkörpers 21 des Haarersatzteiles, befestigt man ein Haarersatzteil an dem haarlosen Bereich 23 des Kopfes 22 des Trägers des Haarersatzteiles.
Vorstehend wurde ein Ausführungsbeispiel beschrieben, bei dem der U-förmige erste Eingriffsschlitz 5 und die Zunge 13 gemeinsam das erste Eingriffsglied bilden. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diesen Fall beschränkt. Sie ist vielmehr auch auf einen Fall anwendbar, bei dem die vordere oder hintere Oberfläche des Kerns 2 eine elastische Zunge aufweisen, die mit den Ankergliedern 29 in Eingriff gelangen. In diesem Falle weist ein Teil der Abdeckhülse 3, der der Zunge gegenüberliegt, einen Schlitz oder eine Öffnung auf, durch den eine Gleitbewegung der Abdeckhülse 3 gewährleistet wird.

Claims (4)

1. Befestigungselement zum Befestigen eines Haarersatzteils am Kopf des Trägers mit zwei Eingriffsgliedern, von denen das eine derart ausgebildet ist, daß es mit einem längs des Umfangs des Haarersatzteils verlaufenden Verankerungsglied in Eingriff bringbar ist, während das andere zur Aufnahme von Resthaarbüscheln vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (1) aus einem flachen Kern (2) und einer auf den Kern (2) verschiebbar angeordneten Abdeckhülse (3) besteht, daß die Eingriffsglieder (5, 7) durch Schlitze gebildet und an dem Kern (2) angeordnet sind und daß die Abdeckhülse (3) in eine die Resthaarbündel aufnehmenden Schlitze (7, 7a) verdeckenden Lage verschiebbar ist.
2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Eingriffsglied in Form eines U-förmigen Schlitzes (5) im Kern (2) ausgebildet ist und eine Zunge (13) definiert.
3. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Eingriffsglied in Form von Auskehlungen (7, 7a) auf einander gegenüberliegenden Seiten des Kerns (2) vorgesehen ist.
4. Verfahren zum Befestigen eines Haarersatzteils am Kopf des Trägers mit Befestigungselementen gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst die Befestigungselemente (1) mit den einen Eingriffsgliedern (5) an dem Verankerungsglied (29) des Haarersatzteils festgelegt werden, daß dann bei auf dem Kopf aufliegendem Haarersatzteil einzelne Resthaarbüschel erfaßt und in die Schlitze der anderen Eingriffsglieder (7) eingelegt werden und daß schließlich die Abdeckhülse (3) über die Schlitze mit den Haarbüscheln zu deren Festlegung geschoben wird.
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