DE4040942C2 - Befestigungselement für ein Haarersatzteil und Verfahren zu seiner Befestigung - Google Patents
Befestigungselement für ein Haarersatzteil und Verfahren zu seiner BefestigungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement zum Befestigen
eines Haarersatzteils am Kopf des Trägers mit zwei Eingriffsgliedern,
von denen das eine derart ausgebildet ist, daß es
mit einem längs des Umfangs des Haarersatzteils verlaufenden
Verankerungsglied in Eingriff bringbar ist, während das
andere zur Aufnahme von Resthaarbüscheln vorgesehen ist.
Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Befestigen
des Haarersatzteils am Kopf des Trägers.
Herkömmlicherweise hat man Haarersatzteile als ein Beispiel
verschiedener möglicher Maßnahmen verwendet, um auf künstliche
Weise Haare zu ergänzen. Hierbei werden die Haarersatzteile
mit einem Klebstoff oder mittels Metallbeschlag oder
dergleichen befestigt. In der geprüften japanischen Gebrauchsmusteranmeldung
SHO. 56-23 295 sowie im US-Patent
38 71 389 usw. wurde ein Haarersatzteil vorgeschlagen, bei
dem künstliche Haare auf jeder Seite jedes vieleckigen Loches
eines Netzes befestigt wurden und sich zum Mittelpunkt des
vieleckigen Loches erstreckten. Weiterhin wurde in der bisher
ungeprüften veröffentlichten japanischen Patentanmeldung
SHO. 62-136268 der Anmelderin zur künstlichen Haarergänzung
ein sechseckiges Verschlingungsverfahren vorgeschlagen.
Ein Verfahren zur Verfestigung eines Haarersatzteiles mit
Hilfe eines Klebemittels oder dergleichen, wie es nach dem
Stand der Technik bekannt geworden ist, bringt den Nachteil
des Gefühles eines schlechten Sitzes mit sich, da es eine
Atmung der Kopfhaut verhindert und außerdem eng anliegend ist.
Andererseits bringt ein Verfahren zur Befestigung eines
Haarersatzteiles mittels eines Metallbeschlages oder dergleichen,
wie es aus dem Stand der Technik ebenfalls bekannt
wurde, den Nachteil mit sich, daß es belastet.
Haarwaschmittel, Schwimmen oder eine andere Sportausübung
kann das Haarersatzteil verschieben. Das heißt aber, daß es
ungeeignet ist, um in diesen Situationen getragen zu werden.
Ein Träger des Haarersatzteiles kann dieses nicht ohne
Sicherheitsmaßnahme befestigen. Außerdem weist das Haarersatzteil
noch einen weiteren Nachteil auf. Der Träger des Haarersatzteiles,
der ein Jucken seiner Kopfhaut feststellt, kann
sich nicht ohne weiteres mit dem Finger kratzen. Das Verfahren,
bei dem künstliche Haare durch Verschlingen ergänzt
werden, weist ein bisher noch ungelöstes Problem auf, das
darin zu sehen ist, daß die Tätigkeit, um das Haarersatzteil
zu befestigen, sehr mühevoll ist. Ein Träger des Haarersatzteiles
kann nicht einfach und schnell das Haarersatzteil
befestigen, da der Träger eine Mehrzahl seiner eigenen
natürlichen Haare bündeln und dann diese gebündelten natürlichen
Haare mit einer Mehrzahl von Fäden verschlingen muß,
um eine Unterstützung des Haarersatzteiles (d. h. eine Stützstruktur
für das Haarersatzteil) zu schaffen.
Aus der US-Patentschrift 4 360 033 ist ein Befestigungselement
bekannt geworden, welches einen Kern mit in den Kern eingebrachten
Schlitzen und sägezahnförmigen Befestigungselementen
für Haarbüschel umfaßt. Der Träger eines Haarersatzteiles
ist somit dazu gezwungen, nachdem das Haarersatzteil
mit dem Befestigungselement verbunden ist, zu
versuchen, seine natürlichen Resthaare um das Befestigungselement
herumzuwickeln, damit diese in dem sägezahnförmigen
Abschnitt des Befestigungselementes halten. Dieses Vorgehen
ist, wie leicht einzusehen, relativ schwierig durchzuführen.
Das bekannte Befestigungselement weist darüber hinaus keine
Vorrichtung auf, die dazu geeignet wäre, das Befestigungselement
mit den in diesem festgeklemmten Haarbüschel abzudecken.
Es ist somit nicht auszuschließen, daß man das Vorliegen
eines Haarersatzbüschels auf dem Kopf des Trägers
erkennen kann, was selbstverständlich zu einer großen Verunsicherung
des Trägers führen dürfte.
Ferner ist aus der US-Patentschrift 3 699 978 ein Befestigungselement
für ein Haarersatzteil bekannt geworden, dessen
Befestigungselemente in Form eines Kammes ausgebildet sind,
mit dem das Haarersatzteil in das natürlich gewachsene Haar
auf dem Kopf des Trägers eingeschoben und dort festgehalten
werden soll. Aus Erfahrung weiß man jedoch, wie leicht sich
Kämme aus dem Haar wieder lösen, und zwar insbesondere nach
der Haarwäsche. Die Verwendung des bekannten Befestigungselementes
stellt daher für den Träger eine große Unsicherheit
dar. Ferner fehlen auch bei diesem Befestigungselement Vorrichtungen,
mit denen das zwischen künstlichem und natürlichem
Haar verlaufende Befestigungselement abgedeckt werden
könnte, um das Vorhandensein eines Haarersatzteiles von außen
unsichtbar zu machen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht nun darin,
ein Befestigungselement für ein Haarersatzteil und ein Verfahren
zu seiner Handhabung anzugeben, das nicht die vorstehend
genannten Nachteile aufweist. Vielmehr soll es ermöglichen,
daß man das Haarersatzteil leicht und schnell befestigen
kann, daß die natürlichen Haare des Trägers des
Haarersatzteiles nicht beschädigt werden, daß man keine
besondere Befähigung benötigt, um das Haarersatzteil zu
befestigen und wieder abzunehmen, und daß ein Paßsitz des
Haarersatzteiles gewährleistet ist, und daß es in bezug auf
seine Wirtschaftlichkeit den bekannten Befestigungselementen
überlegen ist.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß das Befestigungselement
aus einem flachen Kern und einer auf den Kern
verschiebbar angeordneten Abdeckhülse besteht, daß die Eingriffsglieder
durch Schlitze gebildet und an dem Kern angeordnet
sind und daß die Abdeckhülse in eine die Resthaarbündel
aufnehmenden Schlitze verdeckenden Lage verschiebbar
ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Befestigungselementes sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Das Verfahren zur Befestigung des erfindungsgemäßen Befestigungselementes
an dem Haarersatzteil und den natürlichen
Haaren des Trägers ist dadurch gekennzeichnet, daß zunächst
die Befestigungselemente mit den einen Eingriffsgliedern an
dem Verankerungsglied des Haarersatzteils festgelegt werden,
daß dann bei auf dem Kopf aufliegendem Haarersatzteil einzelne
Haarbüschel erfaßt und in die Schlitze der anderen
Eingriffsglieder eingelegt werden und daß schließlich die
Abdeckhülse über die Schlitze mit den Haarbüscheln zu deren
Festlegung geschoben wird.
Sowohl das erfindungsgemäße Befestigungselement als auch das
Verfahren zu dessen Befestigung tragen dazu bei, daß das
Haarersatzteil leicht, schnell und sicher auf dem Kopf eines
Trägers befestigt werden kann, ohne daß die natürlichen Haare
des Trägers beschädigt werden und das Haarersatzteil nicht
als solches auf dem Kopf des Trägers erkennbar ist.
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung.
Hierin zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht des Kerns eines
Befestigungselementes für ein Haarteil gemäß
der Erfindung,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Kern nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Vorderansicht einer Abdeckhülse des
Befestigungsanteiles für ein Haarteil,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Abdeckhülse nach Fig. 3,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch einen Teil des
Befestigungselementes für das Haarersatzteil,
Fig. 6A eine Draufsicht auf den Grundkörper des
Haarersatzteiles,
Fig. 6B eine Vergrößerung eines in Fig. 6A durch einen
Kreis gekennzeichneten Teiles des Grundkörpers
des Haarersatzteiles,
Fig. 7A eine Draufsicht auf den Grundkörper
des Haarersatzteiles nach Fig. 6A, das
auf dem Kopf des Trägers befestigt ist,
Fig. 7B eine Detailansicht eines Teiles des
in Fig. 7A gestrichelt eingezeichneten
Bereiches und
Fig. 8 bis 10 Vorderansichten des Befestigungselementes,
aus denen die einzelnen Verfahrensschritte
für die Befestigung eines
Haarteiles nach der Erfindung erkennbar
sind.
In den Fig. 1 bis 5 ist ein erfindungsgemäßes Befestigungselement
für ein Haarersatzteil gezeigt, wie es bei dem
Verfahren zur Befestigung eines Haarersatzteiles Verwendung
findet. Das Befestigungselement 1 umfaßt einen flachen und
im wesentlichen rechteckigen Kern 2 aus einem Kunststoffmaterial,
z. B. Nylon oder Polyacetal und eine Abdeckhülse 3,
die den Kern passend umgibt und längs der Oberfläche des
Kernes 2 bewegbar ist. Die Abdeckhülse 3 besteht ebenfalls
aus einem Kunststoffmaterial. Insbesondere können sowohl
der Kern 2 als auch die Abdeckhülse 3 vorzugsweise aus einem
Kunststoffmaterial mit der gleichen Farbe, z. B. schwarz, braun
oder goldfarben hergestellt werden.
Die Fig. 1 und 2 zeigen den Kern 2. Der Kern 2 hat eine
Länge von ungefähr 15 mm, eine Breite von ungefähr 6 mm
und eine Dicke von ungefähr 1 mm. Im mittleren Teil des
Kernes 2 ist ein erstes Eingriffsglied in Form eines annähernd U-förmigen Schlitzes
5 vorgesehen, der den Kern 2 vollständig durchdringt.
An jedem Seitenrand des stirnseitigen Bereiches des Kernes
2 befindet sich eine im wesentlichen L-förmige Auskehlung
7, die sich zur Achse des Kerns 2 hin und mit einem
vorderen Abschnitt 7A in axialer Richtung zum stirnseitigen
Rand des Kernes 2 hin erstreckt. Die beiden Auskehlungen 7
bilden das zweite Eingriffsglied, mit dem Bündel
aus mehreren natürlichen Haaren 31, die auf dem Kopf 22
eines Trägers des Haarersatzteiles wachsen, erfaßt werden.
Das zweite Eingriffsglied 7 kann alternativ auch ohne den
axialen Abschnitt 7A ausgebildet sein und an Stelle der L-Form
eine schräge Anordnung aufweisen.
Auf jeder Seite des stirnseitigen Randes des Kerns 2 ist
ein Rastvorsprung 9 vorgesehen, der sich nach außen, quer zur Achse
des Kerns 2 hin erstreckt und eine in axialer Richtung erfolgende
Bewegung der Abdeckhülse 3 begrenzt. In einem
axial verlaufenden zentralen Flächenbereich des hinteren
Abschnittes des Kernes 2 ist eine Führungsrille 11 in Form
eines gleichschenkeligen Dreieckes ausgebildet, das zum
stirnseitigen Rand des Kernes 2 spitz zuläuft. Der Scheitel
des gleichschenkeligen Dreieckes der Führungsrille 11 ragt
in eine Zunge 13 hinein, die durch den U-förmigen ersten
Eingriffsschlitz 5 gebildet ist. Wie in Fig. 2 gezeigt ist,
weist das stirnseitige Ende der Zunge 13 eine schräge
Oberfläche 13A auf. Die Breite der ersten Eingriffsschlitzes 5
beträgt ca. 0,5 mm, die Breite des schmalsten Teiles des
zweiten Eingriffsgliedes beträgt ebenfalls ca. 0,5 mm.
In den Fig. 3 und 4 ist die ringförmige Abdeckhülse 3 gezeigt.
Sie weist eine in Axialrichtung verlaufende rechteckige,
durchgehende Bohrung 15 auf, die auf den Kern 2 paßt.
Die Abdeckhülse 3 ist dem Kern 2 so angepaßt, daß ihr vorderer,
unterer Rand zuerst mit dem hinteren Rand des
Kernes 2 zusammenkommt. In der Mitte des hinteren, das
heißt des oberen Randes der vorderen Seite 3A der Abdeckhülse 3
befindet sich ein nach oben ragender Reiter 17, der von der
unteren Wand der Führungsrille 11 im Kern 2 geführt wird.
Wie man am besten aus Fig. 5 erkennt, ragt der Reiter 17 vom
hinteren Rand der vorderen Seite 3A der Abdeckhülse 3 in
die durchgehende Bohrung 15 und drückt die Zunge 13 des
Kerns 2 zum hinteren bzw. oberen Rand der rückwärtigen
Seite 3B der Abdeckhülse 3. Am hinteren bzw. oberen Rand
der hinteren Seite 3B der Abdeckhülse 3 ist ein den Abmessungen
des Reiters 17 entsprechendes Rastglied 19 vorgesehen,
das nach oben ragt und normalerweise die Zunge 13
in einem normalen Bewegungsbereich hält. Der Kern 2 und die
Abdeckhülse 3 haben vorzugsweise einen Querschnitt mit einem
bogenförmigen Umriß ohne in ihrem Rand vorgesehenen Ecken.
Fig. 6A zeigt einen Grundkörper 21 des Haarersatzteiles.
Fig. 7A zeigt die Lage des Haarersatzteiles 21, das auf dem
haarlosen Teil 23 des Kopfes 22 des Trägers des Haarersatzteiles
befestigt ist. Der Grundkörper 21 des Haarersatzteiles
umfaßt ein Netz 25 mit sechseckigen Öffnungen, einen Rand
27, der auf den Außenrand des Netzes 25 genäht ist und
eine kontinuierliche Verankerungsvorrichtung 29 oder eine
Mehrzahl einzelner Verankerungsglieder 29, die auf der Unterseite
des Randes 27 vorgesehen sind. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist ein Netz 25 mit sechseckigen Öffnungen
verwendet. Alternativ können aber auch Netze mit quadratischen
Löchern oder mit Öffnungen in herkömmlicher Form verwendet
werden. Das im Netz vorliegende Loch muß lediglich eine solche
Form aufweisen, die dazu geeignet ist, künstliche Haare
oder natürliche Haare 33, beispielsweise chinesische Haare,
damit zu verbinden und zu befestigen.
Jedes der Verankerungsglieder 29, die am Rand 27 vorgesehen
sind, besteht aus Polyesterfäden oder dergleichen mit einem
Durchmesser von 0,5 mm. Dabei kann der Durchmesser jedes
Fadens zwischen 0,3 und 0,8 mm liegen.
Die Fig. 8 bis 10 zeigen die Stufen eines Verfahrens, mit
dem man ein Haarersatzteil mit Hilfe des Befestigungselementes
1 befestigen kann.
Wie in Fig. 8 zu erkennen ist, gelangen zuerst die Ankerglieder
29 des Grundkörpers 21 des Haarersatzteiles mit dem
ersten Eingriffsglied 5 und der Zunge 13 im Kern 2 in Eingriff.
Wie in Fig. 5 gestrichelt eingezeichnet ist, wird die Zunge
13 des Kerns 2 zuerst so abgebogen, daß sich ihr vorderer
Rand hinter den Rastvorsprung 19 bewegt. Dann werden die Ankerglieder
29 durch einen engen Spalt zwischen dem oberen Rand des
Rastvorsprungs 19 und der schrägen Oberfläche 13A der Zunge 13 hindurchbewegt.
Dann kehrt die Zunge 13 aufgrund ihrer eigenen
Elastizität in eine Lage unterhalb des Rastvorsprunges 19 zurück und
bewirkt, daß die Ankerglieder 29 in das erste Eingriffsglied 5
des Kerns 2 gelangen. Auf diese Weise ist das Befestigungselement
1 für das Haarersatzstück vollständig mit dem
Rand 27 des Grundkörpers 21 des Haarersatzteiles verbunden.
Währenddessen wird die Abdeckhülse 3 zu dem zweiten Eingriffsglied
7 am Seitenrand des Kerns 2 bewegt. Wie in Fig. 5
erkennbar ist, stößt der vordere Rand der Zunge 13 an den
oberen Rand der hinteren Seite 3B der Abdeckhülse 3, um die
Bewegung der Abdeckhülse nach hinten zu blockieren.
Da die Zunge 13 die Bewegung der Abdeckhülse 3 nach hinten
blockiert, werden der Kern 2 und dadurch die Zunge 13
so gebogen, daß die Zunge 13 in die Öffnung 15 der Abdeckhülse
3 hineingleitet, wie in Fig. 9 gezeigt ist. Die Abdeckhülse
3 wird zu dem ersten Eingriffsglied 5 des Kerns 2
bewegt. Bündel von mehreren natürlichen Haaren 31, die auf
dem Kopf 22 des Trägers des Haarersatzteiles gewachsen sind,
werden mit den offenen Auskehlungen des zweiten Eingriffsgliedes 7 verbunden.
Die Eingriffsschlitze 7 können ein und dasselbe in
Schlingen gelegte Bündel natürlicher Haare aufnehmen und festhalten.
Alternativ kann man aber auch in die Eingriffsschlitze
7 verschiedene Bündel natürlicher Haare 31 einlegen
und dort befestigen. Die Bündel natürlicher Haare 31
kommen mit den vorderen Abschnitten 7A der Eingriffsschlitze
7 in Eingriff.
Wie in Fig. 10 gezeigt ist, wird die Abdeckhülse zu den
Eingriffsschlitzen 7, die sich am Seitenrand des Kerns 2
befinden, hinbewegt, so daß die Abdeckhülse und der Kern 2
die Bündel natürlicher Haare 31 zwischen sich festhalten.
Sobald die Abdeckhülse 3 vollständig zu den zweiten Eingriffsglied
des Kerns 2 hinbewegt wurde, wird der Teil des
Reiters 17, der in die Öffnung 15 ragt, die Zunge 13 an die
Rückseite 3B der Abdeckhülse 3 drücken. Sobald der vordere
Rand der Abdeckhülse 3 an die Rastglieder 9 am vorderen
Rand des Kerns 2 gelangt, stößt auch der vordere Rand der
Zunge 13 an den hinteren Rand der rückwärtigen Seite 3B
der Abdeckhülse 3. Dadurch wird die axiale Bewegung der
Abdeckhülse 3 gestoppt. Siehe hierzu Fig. 5.
Durch Befestigung einer Mehrzahl, das heißt zum Beispiel, von
6 bis 10 Haarbefestigungselementen des Haarersatzteiles an
dem Umfang des Grundkörpers 21 des Haarersatzteiles, befestigt
man ein Haarersatzteil an dem haarlosen Bereich 23 des
Kopfes 22 des Trägers des Haarersatzteiles.
Vorstehend wurde ein Ausführungsbeispiel beschrieben, bei
dem der U-förmige erste Eingriffsschlitz 5 und die Zunge 13
gemeinsam das erste Eingriffsglied bilden. Die Erfindung
ist jedoch nicht auf diesen Fall beschränkt. Sie ist vielmehr
auch auf einen Fall anwendbar, bei dem die vordere oder
hintere Oberfläche des Kerns 2 eine elastische Zunge aufweisen,
die mit den Ankergliedern 29 in Eingriff gelangen. In diesem
Falle weist ein Teil der Abdeckhülse 3, der der Zunge gegenüberliegt,
einen Schlitz oder eine Öffnung auf, durch den
eine Gleitbewegung der Abdeckhülse 3 gewährleistet wird.
Claims (4)
1. Befestigungselement zum Befestigen eines Haarersatzteils
am Kopf des Trägers mit zwei Eingriffsgliedern, von denen
das eine derart ausgebildet ist, daß es mit einem längs
des Umfangs des Haarersatzteils verlaufenden Verankerungsglied
in Eingriff bringbar ist, während das andere
zur Aufnahme von Resthaarbüscheln vorgesehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Befestigungselement
(1) aus einem flachen Kern (2) und
einer auf den Kern (2) verschiebbar angeordneten Abdeckhülse
(3) besteht, daß die Eingriffsglieder (5, 7) durch
Schlitze gebildet und an dem Kern (2) angeordnet sind
und daß die Abdeckhülse (3) in eine die Resthaarbündel
aufnehmenden Schlitze (7, 7a) verdeckenden Lage verschiebbar ist.
2. Befestigungselement nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das eine Eingriffsglied
in Form eines U-förmigen
Schlitzes (5) im Kern (2) ausgebildet ist und eine Zunge
(13) definiert.
3. Befestigungselement nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das
andere Eingriffsglied in Form von Auskehlungen (7,
7a) auf einander gegenüberliegenden Seiten des Kerns (2)
vorgesehen ist.
4. Verfahren zum Befestigen eines Haarersatzteils am Kopf
des Trägers mit Befestigungselementen gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß zunächst die Befestigungselemente
(1) mit den einen Eingriffsgliedern (5) an dem Verankerungsglied
(29) des Haarersatzteils festgelegt werden,
daß dann bei auf dem Kopf aufliegendem Haarersatzteil
einzelne Resthaarbüschel erfaßt und in die Schlitze der
anderen Eingriffsglieder (7) eingelegt werden und daß
schließlich die Abdeckhülse (3) über die Schlitze mit den
Haarbüscheln zu deren Festlegung geschoben wird.
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